Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche abgeschlossene Mitgliedsverträge von LadyLife mit ihren Mitgliedern, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde.
Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist eine Mitgliedschaft nur mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten möglich. Personen vor Vollendung des 15. Lebensjahres können nicht Mitglied werden.
NUTZUNG DES STUDIOS
LadyLife ist berechtigt, eine für die Mitglieder verbindliche Hausordnung aufzustellen. Die Hausordnung enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung der Geräte/des Studios und zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder.
Das Mitglied ist berechtigt, das Studio während der Öffnungszeiten zu nutzen. Dabei erfolgt die Betreuung der Mitglieder durch das Trainingspersonal. Das Personal ist berechtigt Weisungen zu erteilen, die zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig sind. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten.
PFLICHTEN DES MITGLIEDS
Die Mitgliedschaft bei LadyLife ist persönlich und kann nicht übertragen werden. Das Mitglied ist daher verpflichtet, den Mitgliedsausweis ausschließlich persönlich zu verwenden und nicht an Dritte zu überlassen. Im Fall eines Verstoßes gegen diese Bestimmung verpflichtet sich das Mitglied zur Zahlung eines Schadenersatzes.
Das Mitglied ist verpflichtet, jede Änderung vertrags-relevanter Daten (Name, Adresse, Bankverbindung etc.) LadyLife unverzüglich mitzuteilen. Kosten, die LadyLife dadurch entstehen, dass das Mitglied die Änderung der Daten nicht unverzüglich mitteilt, hat das Mitglied zu tragen.
FÄLLIGKEIT DER MITGLIEDSBEITRÄGE / ZAHLUNGS-VERZUG
Das Mitglied bestimmt durch die Wahl der Erstlaufzeit die Höhe des Mitgliedsbeitrags. Die Mitgliedsbeiträge werden jeweils im Voraus fällig.
Wird zur Zahlung des Mitgliedsbeitrags das Lastschrift-verfahren vereinbart, ist das Mitglied verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Girokonto zum Zeitpunkt der Abbuchung die erforderliche Deckung aufweist. Ist die Abbuchung nicht möglich, sind die dadurch entstandenen zusätzlichen Kosten vom Mitglied zu tragen.
Für den Fall der Nichteinlösung einer Lastschrift, stimmt das Mitglied zu, dass LadyLife auf Anforderung Name und vollständige Anschrift vom Kreditinstitut mitgeteilt werden.
Befindet sich das Mitglied mit der Zahlung eines Betrags, welcher mindestens zwei Monatsbeiträgen entspricht, in Verzug, so ist LadyLife berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. In diesem Fall ist der gesamte Restbetrag bis zum ursprünglich vereinbarten Vertragsende sofort zur Zahlung fällig. LadyLife ist berechtigt, Schadenersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen. Dem Mitglied steht es frei, den Nachweis zu erbringen, dass LadyLife kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
LadyLife behält sich das Recht vor, dem Mitglied Verzugskosten in Rechnung zu stellen. Hierunter fallen auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung.
LAUFZEIT / KÜNDIGUNG / RUHEN DES VERTRAGES
Die Erstlaufzeit der Mitgliedschaft wird vom Mitglied bestimmt. Wenn der Mitgliedsvertrag nicht vom Mitglied oder LadyLife spätestens einen Monat vor dem jeweiligen Vertragsende gekündigt wird, verlängert sich die Mitgliedschaft um die im Vertrag vereinbarte Dauer. Die Kündigung des Mitglieds ist unter Angabe der Mitgliedsnummer gegenüber LadyLife zu erklären. Maßgeblich ist der Zugang der Kündigungserklärung.
Die Mitgliedschaft kann bei nachgewiesenem wichtigem Grund (Krankheit, Schwangerschaft, Auslandsaufenthalt) im gegenseitigen Einverständnis für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitraum ausgesetzt werden. In diesem Fall verlängert sich die ursprünglich vereinbarte Mitgliedschaft um die Zeitspanne, in welcher sie geruht hat. Ein außerordentliches Kündigungsrecht bleibt hiervon unberührt.
Für den Fall, dass aufgrund dauernder gesundheitsbedingter Unmöglichkeit eine Nutzung des Angebots von LadyLife nicht möglich ist, ist das Mitglied berechtigt, die Mitgliedschaft mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende zu kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform, sowie eines Nachweises durch ein ärztliches Attest. Die hierdurch bedingte Verkürzung der Mitgliedschaft führt automatisch zu einer rückwirkenden Nachberechnung der Mitgliedsgebühr für den verkürzten Zeitraum gemäß der Preisliste, die am Tag des Vertragsabschlusses gültig war.
Für die Gutschrift von Trainingszeiten bzw. die Nachberechnung der Mitgliedsgebühr wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 Euro erhoben.
Bei Umzug in eine andere Stadt/Gemeinde steht dem Mitglied ein Sonderkündigungsrecht zu, das mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gegen Vorlage einer Anmeldebestätigung der anderen Stadt/Gemeinde ausgeübt werden kann.
HAFTUNG VON LADYLIFE
Eine Haftung für den Verlust mitgebrachter Kleidung, Wertgegenstände und Geld wird nicht übernommen, es sei denn, der Verlust ist auf grob fahrlässiges Verhalten von LadyLife zurückzuführen.
Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von LadyLife beruhen.
DATENSCHUTZ
LadyLife erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mitglieds (einschließlich seines Fotos) selbst oder durch weisungsgebundene Dienstleister, soweit dies der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses dient.
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
LadyLife ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Die Änderungen werden wirksam, wenn LadyLife auf die Änderungen hinweist, das Mitglied die Änderungen zur Kenntnis nehmen kann und diesen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Im Fall eines Widerspruchs ist LadyLife berechtigt, den Mitgliedsvertrag zum jeweiligen Monatsletzten zu kündigen.
Das Mitglied darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen LadyLife aufrechnen.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.